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 verkehr

 Arbeitsrecht 

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Rechtsvertretung, und zwar sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite, insbesondere im Kündigungsrecht, in der Konzeption von Betriebsvereinbarungen, der restrukturierenden Sozialplanung etc.

Was tun bei Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag?

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will, ist der Weg zum Anwalt sinnvoll. Zu prüfen ist insbesondere, ob die ausgesprochene Kündigung des Arbeitsvertrages erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. Hierbei ist schnelles Vorgehen unabdingbar. Die Fristen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage sind recht kurz bemessen. Daher bietet sich die kurzfristige Vereinbarung eines Beratungstermins an, im Rahmen dessen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einmal besprochen werden können.

Wichtig ist allerdings, nach erfolgter Kündigung keine Zeit vergehen zu lassen. Nach Zugang der Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben sein.

Wir sind langjährig im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Dabei übernehmen wir gerne für Sie auch die notwendige Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und holen für Sie erforderlichenfalls die Rechtsschutzdeckung ein.

Wir beraten langjährig auch Arbeitgeber im Rahmen von Verfahren, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sind. Diese sind mit einem recht hohen wirtschaftlichen Risiko behaftet. Sollte sich herausstellen, dass eine ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam ist, schuldet der Arbeitgeber ggf. Annahmeverzugslohn, d. h. er muss – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – im Zweifel an den Arbeitnehmer Entgelt entrichten, ohne von dessen Arbeitsleistung zu profitieren. Eine frühzeitige Planung derartiger Maßnahmen liegt vor diesem Hintergrund im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers. Hierbei beraten wir Sie gerne.

Dem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist als Besonderheit immanent, dass vor dem eigentlichen Kammertermin ein sogenannter Gütetermin stattfindet, in dem ausgelotet werden soll, ob der Rechtsstreit durch Abschluss eines Vergleichs erledigt werden kann. Hier stellt sich z. B. die Frage, ob das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird. Die Höhe einer Abfindung richtet sich in der Regel nach dem bisherigen Gehalt, der Beschäftigungsdauer und den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage. Im Vorfeld sollte der Sachverhalt möglichst präzise aufgearbeitet sein. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne. Die Frage, wohin die Reise gehen soll, stimmen wir mit Ihnen ab.

Denn: „Für den, der den Hafen nicht kennt, ist kein Wind der richtige Wind.“!

(Lucius Annaeus Seneca)

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