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 verkehr

 Erbrecht- und Erbschaftssteuerrecht 

Gerade im Bereich des Erbrechts ist es sinnvoll, vorausschauend zu denken und zu handeln. Durch vorausschauende Planung kann Konfliktpotential vermieden und Eigentum in seinem Bestand dauerhaft gesichert werden.

Vor diesem Hintergrund konzipieren wir mit Ihnen etwa tragfähige Übertragsvereinbarungen. Im Bereich der Übertragung landwirtschaftlicher Immobilien verfügen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung über eine besondere Expertise. Gerade in diesem Bereich erscheint es stets erforderlich, konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, um den Fortbestand des Betriebes zu sichern.

Vereinbaren Sie zu diesem Thema mit uns einen Beratungstermin.

Wo es geboten erscheint, vertreten wir Ihre Interessen auch außergerichtlich und gerichtlich. Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrung im Hinblick auf die gerichtliche Wirksamkeitsüberprüfung letztwilliger Verfügungen und Erbverträge.

 

Getreu dem Motto: Kompetenz. Voraussetzung für Erfolg.