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Gesellschaftsrecht |
Die Gründung einer Gesellschaft ist mit der Eingehung einer Ehe durchaus vergleichbar. Insbesondere bei offenen Handelsgesellschaften ist die Gestaltung zwischen den Gesellschaftern von besonderer Wichtigkeit.
Ähnliche Relevanz kommt der Konzeption eines Gründungsstatus bei der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH oder: nach steuerlicher Beratung der GmbH & Co KG) zu.
Auch hier müssen die Interessen zwischen den beteiligten Personen abgewogen werden. Daneben gilt es, steuerliche sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten zu wählen. Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer außergerichtlich und gerichtlich.
Kapitalgesellschaften sind in ihrem Bestand meist auf Dauer angelegt. Deshalb besteht das Risiko, dass es im Laufe der Jahre zu Unstimmigkeiten im Gesellschafterkreis kommt, aus denen handfeste Streitigkeiten sich ergeben können. Es muss nicht immer die bewusste Schädigung der Gesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter Missbrauch von Mehrheitsmacht oder Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot sein. Häufig reicht es schon, in geschäftlichen Fragen unterschiedlicher Auffassung zu sein. Ist ein Konflikt einmal ausgebrochen, ist im Interesse der Gesellschaft, ihrer Arbeitnehmer und der gesamten Zukunft des Unternehmens meist ein schnelles und konsequentes Handeln erforderlich.
Wir haben vielfältige Erfahrung in der Betreuung von Gesellschafterauseinandersetzungen und auch in der Konfliktmoderation.
Cum Prudentia [lat.]: Mit Umsicht, Klugheit.
Sorgfältige Prüfung von Handlungsoptionen und eine sorgfältige Vertragsgestaltung vermeidet Streit.